Zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens zum 01.01.2017 hat der GKV-Spitzenverband den Entwurf von Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) ins Beteiligungs- und Stellungnahmeverfahren gegeben. Der für Mitgliedsorganisationen hinterlegte Entwurf der geänderten Richtlinien umfasst das neue Begutachtungsassesment (NBA) und den Auftrag aus dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG, s. verlinkten Artikel), im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit auch Aussagen über ein Beratungsbedarf hinsichtlich primärpräventiver Leistungen nach § 20 Abs. 1 SGB V zu treffen. Nachrichtlich der Hinweis auf die Angebote der PARITÄTISCHEN Akademie Berlin u.a. zu „Das neue Begutachtungsassessment in der Pflege – vom Minutenzählen zur Beurteilung der Selbständigkeit“ am 12.5.2016 unter: http://www.akademie.org/bildungsangebote/bereich/1894968.html#results.
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Verknüpfte Artikel:
PSG II - NBA Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit (BRi) (Stand 18.12.2015) PrävG - Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen, Vorschaltgesetz zum PSG II
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, u.a. Dokumente der MDS/MDK-Tagung über die Projektergebnisse zum NBA (März 2015) Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Nachrichtlich: SGB XI: Begutachtungsrichtlinie des GKV-SV in Kraft getreten (Stand 2013) Downloads:
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