Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.07.15 abschließend über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in der vom Bundestag am 11.06.2015 beschlossenen Fassung beraten. Damit sollen gesetzlich Versicherten - neben einer Vielzahl weiterer Regelungen - eine Vier-Wochen-Garantie für Facharzttermine erhalten und zukünftig in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen besser ärztlich versorgt werden. Der Bundesrat hat zudem Entschließungen insbesondere zum Innovationsfonds gefasst. Es erfolgte keine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der vollständige Beschluss des Bundesrates ist nebenstehend als Download verfügbar. Das GVK-Versorgungsstärkungsgesetz tritt damit am Tag nach der Verkündung (vorbehaltlich der Regelungen nach Artikel 20 Abs. 2 bis 6) in Kraft. In der Sitzung des Bundesrates wurde zudem das Präventionsgesetz, das am 18.06.2015 vom Bundestag verabschiedet wurde, abschließend beraten. Auch zu diesem Gesetz erfolgte keine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es wurde zudem ein Entschließungsantrag gefasst, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken soll, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen berücksichtigen, dass die Aufwendungen der Krankenkassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbesondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren sollen. Gesetzesbeschluss und der Entschließungsantrag nebenstehend als Download. Das Präventionsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung (vorbehaltlich der Regelungen nach Artikel 13 Abs. 2) in Kraft . Der Bundesrat hat zudem das E-Health-Gesetz an die Ausschüsse verwiesen. In seiner Stellungnahme hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats dafür plädiert, die Anwendung von Telemonitoring zu erweitern. Auch forderte er, die Rechte der Länder in der Telematik zu stärken und sprach sich dafür aus, dass ein Medikationsplan neben Ärzten auch von Apothekern erstellt werden kann. Die Stellungnahme des Gesundheitsausschusses steht nebenstehend als Download zur Verfügung.
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