Im Kontext des mit dem PSG II angekündigten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nachfolgender Sach- bzw. Informationsstand: MDS/MDK-Tagung über die Projektergebnisse zum NBA Am 25. Februar 2015 fand ein Diskussionsforum des MDS und des MDK Nordrhein über die Projektergebnisse zur Erprobung des Neuen Begutachtungs-Assessments (NBA) statt. Mitgliedsorganisationen sind als Download u.a. die verfügbaren Tagungsberichte / Zusammenfassungen der Vorträge hinterlegt. Da bisher die Ergebnisse zur Bedarfserhebung der einzelnen Pflegegrade von Herrn Prof. Rothgang nicht freigegeben sind, steht Mitgliedsorganisationen eine Zusammenfassung des Gesamtverbandes zum Vortrag Rothgang zur Verfügung (vgl. nebenstehende Downloads). Bundestag: Kleine Anfrage „Linke wollen Auskunft über Pflegebegriff“Berlin: (hib/PK) Über die Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke auf der Basis aktueller Informationen mit allen Verantwortlichen breit diskutiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/4384) verlangen die Abgeordneten nun detailliert Auskunft über den Sachstand und kritisieren, dass ungeachtet eines seit Jahren vorliegenden Konzeptes noch immer keine gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei. Zwar habe die Bundesregierung unlängst Leistungsverbesserungen in der Pflege beschlossen, ohne jedoch ein stimmiges Gesamtkonzept für die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs vorzulegen. Im Juni 2013 habe der Expertenbeirat einen zweiten Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebegriffs übergeben. Das Konzept enthalte zahlreiche konkrete Empfehlungen, Varianten und Hinweise zur Einführung des Pflegebegriffs. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2014 zunächst noch zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Ohne breite öffentliche Sachkenntnis, Debatte und Zustimmung aller Beteiligten bestehe die Gefahr, dass der neue Pflegebegriff keine Verbesserungen bringe, schreibt Die Linke. Vor allem müsse klar formuliert werden, was die Einführung eines neuen Pflegebegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens koste. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen voraussichtlich 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren flächendeckend umgesetzt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren werden derzeit erprobt. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Anfrage unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804384.pdf Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 172 vom 26. März 2015 Fachtagung zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff des Kompetenzzentrums Pflege der Volkssolidarität am 06.05.2015 Das Kompetenzzentrum Pflege des Bundesverbandes der Volkssolidarität führt am 06.05.2015 eine Fachtagung zum Thema „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ in Blankenfelde-Mahlow durch. Weitere Informationen hier . |
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Downloads für Mitglieder: pdf 15-0225 Dr.Gronemeyer_Reha pdf 15-0225 Dr.Schefels_Abstract_zum_Vortrag pdf 15-0225 Dr.Baum-Euler_Feststellung_der_Reha-indikation_im_Rahmen_der_ |