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Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs - Paritätischer zeigt sich enttäuscht über Pflegebericht

Aktualisierung vom 15.08.2013:

Der Bericht des Expertenbeirats steht nun in der Endfassung auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link als Download zur Verfügung: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Berichte/Bericht_Pflegebegriff_RZ_Ansicht.pdf


Am 27.06.2013 hat der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seinen Bericht überreicht.

Der Bundesgesundheitsminister hatte den Expertenbeirat zum 01.03.2012 einberufen. Nachdem der "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs" in den Jahren 2006 – 2009 ein bereits ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung entwickelt hatte, zentrale Empfehlung war, einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit mit einem entsprechenden neuen Begutachtungsverfahren zu schaffen, ging es dem Minister mit diesem Beirat um die Formulierung von Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einschließlich des neuen Begutachtungsinstrumentes (NBA). Schuldig geblieben ist der Bundesgesundheitsminister bei der Beauftragung dem Expertenbeirat einen konkreten Betrag zu nennen, den er für die Umsetzung in der Pflegeversicherung zur Verfügung stellen würde. Insofern konnte der Beirat in Beispielrechnungen nur Auswirkungen bestimmter Szenarien beschreiben, auf welcher der Gesetzgeber bei seiner politischen Entscheidung zurückgreifen kann.

Die Zusammenfassung und Empfehlungen des Expertenbeirats sind ab Seite 12 dargestellt. Interessant wären u.a. die praktische Wirkung des Punktes 8.: „In der vollstationären Versorgung bleiben die zusätzlichen Betreuungsangebote (bisher: § 87b SGB XI) ihrem Leistungsvolumen und ihrer Wirkung nach erhalten. Sie stehen zukünftig allen Pflegebedürftigen zur Verfügung und kommen daher auch den vorrangig körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen zugute.“

Ein besonderer Hinweis gilt den Anlagen zum Bericht mit u.a. dem Abschlussbericht zu „Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung“ oder dem „Studienprotokoll zur Studie Ableitung Leistungshöhen“.

Diese Anlagen und weitere Informationen unter:  http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/bericht-zum-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html

Pressemeldung vom 27.6.2013: Paritätischer zeigt sich enttäuscht über Pflegebericht

Anlässlich der heutigen Übergabe des Berichts einer Expertenkommission an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Einführung eines neuen Begriffes der Pflegebedürftigkeit äußert sich der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse, enttäuscht über die Ergebnisse des Beirats: "Wir haben gern im Beirat mitgewirkt, weil wir hofften, klare Signale zu Leistungsverbesserungen in der Pflege setzen zu können. Dies ist leider nicht gelungen."

Im Unterschied zu einem bereits 2009 veröffentlichten Expertenbericht enthält der neue Bericht nur noch verschiedene Modellrechnungen, aber keine konkrete Empfehlung zum Umfang der nötigen Leistungsverbesserungen. Die von den Beiratsvorsitzenden favorisierten "mindestens 2 Mrd. Euro jährlich" waren der Arbeitgeberseite zu viel und den Wohlfahrtsverbänden zu wenig.

"Bei genauer Lektüre des Berichts wird man feststellen, dass allein die notwendigen Leistungsverbesserungen für Bewohner von Pflegeheimen 2 Mrd. Euro kosten würden," so Werner Hesse. Dies wurde aber von vielen Beiratsmitgliedern abgelehnt, weil im Heim bereits heute eine Vollversorgung bestehe. "Sie ignorieren, dass zwei Drittel der Heimbewohner dement sind und gerade mal die allernötigste Pflege und Betreuung erhalten," empört sich der Paritätische.

Auch die pflegebedürftigen Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung sollen nach Auffassung der meisten Beiratsmitglieder weiterhin mit 256 Euro monatlich abgespeist werden.

Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach zusätzlichen 6 Mrd. Euro für die Pflege und erwartet, dass die nächste Bundesregierung unverzüglich eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringt. "Eine Pflegeversicherung, die ihre Kernaufgaben nicht erfüllt, verliert ihre Existenzberechtigung", resümiert Werner Hesse.

Berlin, 27.06.2013

Zum Artikel der Ärzte Zeitung vom 28.06.2013 „Die Krux mit den zwei Milliarden“:  http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/default.aspx?sid=841647&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20130628-_-Pflegereform

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  2013-06-27 Bericht Expertenbeirat Pflegebedürftigkeitsbegriff

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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