Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Paritätischen Gesamtverband den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) zugestellt. Der Referentenentwurf mit Stand vom 23.03.2015 ist für Mitgliedsorganisationen nebenstehend hinterlegt und knüpft an das Eckpunktepapier zur Hospiz- und Palliativversorgung des Bundesgesundheitsministers Gröhe - allgemeine Palliativ-/Hospizversorgung und Maßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen von Ende November 2014 an (vgl. u.a. nebenstehend verlinkten Artikel). Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Vorhaben, die allgemeine Hospiz- und Palliativarbeit auszubauen. Ein zentrales Element liegt für den Gesetzgeber in der zusätzlichen Vergütung ärztlicher Koordination der palliativmedizinischen Versorgung (§ 87 SGB V). Krankenhäuser sollen die Palliativversorgung einfacher ausbauen können als bisher. Vor allem soll dem Referentenentwurf nach die palliative Versorgung durch Pflegeeinrichtungen ausgebaut werden: Wesentliche Punkte sind u.a.:
Der Paritätische Gesamtverband hat die Möglichkeit, kurzfristig bis zum 08.04.2015 eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben abzugeben. Aufgrund der kurzen Frist und der Feiertage werden Hinweise zu diesem Entwurf zur Berücksichtigung in der Stellungnahme bis zum 02.04.2015 an das Referat erbeten. |
verknüpfte Artikel: nachrichtlich: BAGFW Positionspapier zur Allgemeinen (Ambulanten) Palliativversorgung (APV/AAPV)
Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 10.03.2015 einschließlich Anlagen
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf Versand Referententwurf 23 März 2015
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