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Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Aktualisierung 19.12.2014: Zur Vollständigkeit wurde nebenstehend die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf ergänzt.


Als Download hinterlegt ist nun der Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 10.11.2014. Die Änderungen betreffen u.a. das Familienpflegezeitgesetz, das Pflegezeitgesetz sowie das SGB XI. Als Zeitaufwand für einen Antrag auf Pflegezeit von Bürgerinnen und Bürger werden 25 Minuten benannt. Auf nachfolgende Information aus „Heute im Bundestag“ vom 12.11.2014 sowie nebenstehend verlinkten Artikel wird verwiesen.

 „Erleichterungen für Pflege in Familien

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bessere Rahmenbedingungen für die Betreuung von pflegedürftigen Menschen in ihren Familien schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“, mit dem das Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Konkret sieht das Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Dem Arbeitnehmer soll in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Während dieser Zeit soll Kündigungsschutz bestehen. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung des Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten. Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigte gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft sollen Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen. In Deutschland sind nach Angaben der Regierung rund 2,62 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen Pflegebedürftige würden ambulant versorgt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. Vorwiegend werde die Pflege innerhalb der Familie von Frauen geleistet.


Pressestatement des Paritätischen vom 14.11.2014

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Bundestag:

„Der Paritätische begrüßt außerordentlich, dass sich Familienministerin Schwesig und die Bundesregierung zur Einführung eines wirklichen Rechtsanspruchs auf eine Pflegeauszeit im Beruf entschlossen haben. Die Familienministerin gibt damit das wichtige Signal, dass neben ökonomischen Interessen der Wirtschaft, Pflege und Familie in dieser Gesellschaft einen eigenen Stellenwert bekommen müssen. Viele Menschen konnten bisher die Pflege von Angehörigen nur unter Verlust ihres Arbeitsplatzes leisten. Das Pflegezeitmodell der Vorgängerregierung änderte daran nichts wesentliches, da die Genehmigung der Pflegezeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig war. Mit der Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs ist nun ein völlig neuer Weg eingeschlagen worden. Wer miterlebt hat, mit welch harten Bandagen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände hier zum Teil gekämpft haben, um diesen Rechtsanspruch zu verhindern, weiß auch die politische Leistung der Familienministerin zu würdigen. Es wird nun sehr darauf ankommen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Familienpflegezeit so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich alle in Anspruch nehmen können.“

 

verknüpfte Artikel:

 Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf des BMFSFJ und des BMAS

 

Downloads:

  pdf  14-1110 Gesetzentwurf Pflegezeit 1803124

  pdf  DV-26-14_Vereinbarkeit_FINAL VERSION

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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