Der Paritätische Gesamtverband informiert über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, Mängel des bestehenden Familienpflegegesetzes aus dem Jahr 2012 zu beseitigen. So soll u.a. ein Rechtsanspruch die zuvor geltende Freiwilligkeit auf Familienpflegezeit ersetzen. Darüber hinaus wird der Begriff "nahe Angehörige" zeitgemäßer gefasst und auch Stiefeltern, Schwägerinnen/Schwäger, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften berücksichtigt. Die Freistellung zur Sterbebegleitung findet ebenso Berücksichtigung. Kritisch bleibt, dass die 24-monatige Freistellung unverändert bleiben soll und den zum Teil viel längeren Pflegebedarfen nicht gerecht wird. Eine Freistellung soll zudem nicht in Vollzeit möglich sein, sondern pflegende Angehörige sind weiterhin mit mindestens 15 Wochenstunden zu beschäftigen - auch dann, wenn die zu pflegenden Menschen und ihre Angehörigen an von einander weit entfernten Orten leben bzw. arbeiten. Ein zinsloses Darlehen wird pflegenden Angehörigen angeboten, um den Lebensunterhalt in der Pflegezeit zu bestreiten. Der Paritätische lehnt dieses Konzept der Darlehensfinanzierung ab und schlägt sein Konzept eines Familienpflegegeldes als Alternative dazu vor. Neben dem hinterlegten Referentenentwurf ist die Stellungnahme des Paritätischen sowie das Paritätische Konzept eines Familienpflegegeldes als Anlage zur Stellungnahme hinterlegt. |
verknüpfte Artikel: ... Familienpflegezeitgesetz am 20.10.2011 vom Bundestag beschlossen "Soziales zählt. Forderungen zur Bundestagswahl 2013"
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