Ergänzung 14.05.2024: Hinterlegt wurden die mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmten FAQ zu den Qualifizierungsanforderungen für Betreuungskräfte ambulanter Dienste. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Antwort auf die Frage:
Die vom Qualitätsausschuss Pflege am 24.10.2023 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) in der ambulanten Pflege sind am Mittwoch, den 17.01.2024, im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden. Sie würden damit zum 01.02.2024 in Kraft treten. Die Änderungen im Überblick:
(2.4.2 - 2.4.4) Eine hauptsächliche Änderung stellen die Regelungen zu "Geeignetes Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen" dar.
Zur besseren Übersicht wurde zusätzlich ein Dokumentenabgleich im Downloadbereich hinterlegt.
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Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder:
pdf 24 0117 MuG amb BAnz AT 17 01 2024 B1 (675 KB) pdf Änderung MuG ambulant Änderungsmodus Beschluss QA Pflege 24 10 2023 (536 KB)
pdf 24 0117 Fachinfo Bewertung des Paritätischen Gesamtverbands (92 KB)
pdf Richtlinien nach 53b SGB XI Betreuungskraefte RL nach Genehmigung BMG (75 KB)
pdf 24 0508 FAQ zu Qualifizierungsanforderungen an ambulante Betreuungskräfte LE GK (182 KB) document Muster MuG Betreuungskraefte Quali (33 KB) document Muster MuG Betreuungskraefte Orientierungspaktikum (32 KB) |
§ 113 SGB XI - MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ambulant in BAnz veröffentlicht (ergänzt FAQ Betreuungskräfte-RL)- Aktualisiert am 17.05.2024
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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