Die aktualisierte Fassung der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und tritt damit ab 1. Februar 2024 in Kraft. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist eine Fassung im Änderungsmodus hinterlegt. Die aktuelle Fassung wird wie immer auch in Kürze auf der Seite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege veröffentlicht. Hintergrund der Änderungen war die Umsetzung eines Rechtsgutachtens für den Qualitätsausschuss Pflege zur „Medikamentengabe und Behandlungspflege in der Tagespflege" vom 25. Oktober 2022: https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2023/05/20230112_Rechtsgutachten-Medikamentengabe-und-Behandlungspflege-in-der-Tagespflege.pdf Das Rechtsgutachten sollte Rechtsicherheit vor allem beim Thema „Medikamentengabe in der Tagespflege" herstellen. Anlass waren die im Praxistest zur Einführung des Strukturmodells in der Tagespflege festgestellten Schnittstellenprobleme bei der Durchführung der Behandlungspflege und insbesondere bei der Medikamentengabe. Diese ergeben sich aus der arbeitsteiligen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit durch pflegende Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst und in der teilstationären Pflegeeinrichtung. Auf Grundlage des Gutachtens wurde folgende Kapitel in den Maßstäben und Grundsätzen erweitert:
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§ 113 SGB XI - MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements Tagespflege in BAnz veröffentlicht
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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