Ergänzung am 18.08.2023 Hinterlegt wurde der final abgestimmte Gesamtentwurf der MuG ambulant, wie er im Rahmen eines weiteren schriftlichen Beschlussverfahrens durch den Qualitätsausschuss Pflege für das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren freigegeben werden soll. In die Fassung wurden Markups an den Textstellen, die bereits Gegenstand des letzten Beteiligungsverfahrens waren, herausgenommen (Regelung zur digitalen Fort- und Weiterbildung in Kap. 2.3.2.3, Regelungen zur Qualifikation der Betreuungskräfte in Kap. 2.4.2 bis 2.4.4). Nach dem Beteiligungsverfahren wird der QA die MuGs offiziell beschließen und dem BMG zur Kenntnisnahme zuleiten. Welche Änderungen in diesem Prozess noch entstehen, lässt sich nicht abschätzen.
Als Zwischenstand zur Kenntnisnahme der aktuelle Stand zu Änderungen der MuG ambulant vom 22.06.2023 Die MuG ambulant sind zuletzt noch nicht im Qualitätsausschuss Pflege (QA) behandelt und beschlossen worden. Stattdessen wurde ein Kompromiss zu der Betreuungskräftequalifizierung ausgehandelt.
Im Wesentlichen wurde folgender Satz auf S. 18 eingeschoben: |
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