Mit dem Start des Gesetzgebungsverfahren für das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist in diesem Jahr noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dieser Pflegereform einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Dafür sind intensive Umsetzungsarbeiten erforderlich, wobei im Zentrum der Vorbereitungen die Änderung der Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien) steht. Entsprechend hatte das Bundeskabinett eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel PSG II Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige vom 09.05.2015.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Präventionsgesetz - PrävG – will die Bundesregierung dem für diese Vorarbeiten notwendigen Zeitaufwand Rechnungtragen. Bevor das PSG II in das Gesetzgebungsverfahren geht, wird damit die Vorarbeit an der Begutachtungs-Richtlinie als eine Gesetzesänderung im SGB XI vorgeschaltet. Dies erfolgt per Änderungsantrag zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren (so genanntes Omnibusgesetz), wie in diesem Fall zum Entwurf eines Präventionsgesetzes (vgl. u.a. nebenstehend verlinkte Artikel zum Vorhaben Präventionsgesetz).
Der nebenstehend als Download hinterlegte Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD soll einerseits die Pflegeberichterstattung (§ 10 SGB XI) um ein Jahr hinausgezögert werden, um die Wirksamkeit des PSG I besser abbilden zu können. Andererseits soll mit der Einführung eines § 17a SGB XI (Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs) das Begutachtungsverfahren bereits in die Richtlinien eingearbeitet werden, um auch in zeitlicher Hinsicht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sicherzustellen. Im Begründungsteil des Änderungsantrags wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und leistungsrechtliche Entscheidungen damit nicht vorweggenommen werden.
Für Mitgliedsorganisationen steht ferner die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) BT-Drucksache 18/4282 als Download zur Verfügung. Mit dieser Stellungnahme wird der Änderungsantrag insgesamt unterstützt. Sie baut auf der bisherigen Forderung der BAGFW und des Paritätischen auf, dass das Neue Begutachtungsassessments (NBA) umgesetzt werden soll.
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Verknüpfte Artikel:
PSG II - Abschlussbericht und Entschließungsantrag zu beiden Modellprojekten zum Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
PSG II Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige
PSG II - Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe eines Entwurfs des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes noch vor der Sommerpause
PrävG:
PrävG - Anhörung im Ausschuss für Gesundheit "Experten: Prävention breiter verankern"
PrävG - Entwurf einer Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referententwurf Präventionsgesetz
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2015-05-18 Stärkung Gesundheitsförderung und Prävention PrävG
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PSG_18_14_0107.1_ÄA Koa_Art 6_PrävG
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