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PSG II Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige

Angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie, nach der die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu Verschlechterungen für einzelne Pflegebedürftige führen könnte, mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen an dem geplanten Modell an.

 

Der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8. Mai 2015: Auswirkungen der Pflegereform - Viele neue Pflegefälle bekommen weniger Geld (unter diesem Link)  ist zusammen mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II (s. unten) zu bewerten. Wahrscheinlich ist eine Anbindung an das Gesetzgebungsverfahren zum Präventionsgesetz

 

 

Aus der Pressemitteilung des Paritätischen vom 8.5.2015: Der Verband fordert, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten und stattdessen mit dem Geld Schlechterstellungen zu verhindern.
Der Verband sieht die Bundesregierung mit ihrer Pflegereform nach wie vor auf dem richtigen Weg. „Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist überfällig. Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Umso fataler sei es, wenn diese Chancen nun verspielt würden, weil man an der falschen Stelle spare, warnt der Verband. „Eine Reform, die Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen bringt, wenn auch nur in einer Minderheit der Fälle, ist nicht akzeptabel und kann auch von der Bundesregierung so nicht gewollt sein. Die Bundesregierung muss die Schlechterstellung von Pflegebedürftigen definitiv ausschließen, um unschöne Irritationen in der Öffentlichkeit zu vermeiden“, fordert Schneider. Um mehr Mittel dafür zu bekommen, schlägt der Verband vor, auf den ohnehin umstrittenen Pflegefonds zu verzichten. Schneider: „Wir brauchen jeden Euro am Pflegebett und nicht in irgendwelchen Fonds.“
 

Nach der Studie des Pflegewissenschaftlers Heinz Rothgang von der Universität Bremen, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen erstellt wurde und aus der die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, würden rund 28 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen I und II nach dem neuen Modell schlechter abschneiden als heute, wobei für jetzige Pflegebedürftige ein Bestandsschutz gelten solle.


Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

 

 

BMG-Pressemitteilung vom 29.4.2015: Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II

Berlin, 29. April 2015

Das Bundeskabinett hat heute eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann."

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden. Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/2015-02/vorziehregelung-zum-psg-ii.html

 

 

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