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DVG/PDSG - Referentenentwurf für Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Das Reformvorhaben sieht einerseits neue Vorgaben mit Blick auf die elektronische Patientenakte vor. Es ordnet darüber hinaus wesentliche bestehende Regelungen im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) rund um die Telematikinfrastruktur neu. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor:

  • dass die Gematik mit Blick aus der E-Rezept eine App entwickelt

  • dass die Selbstverwaltung Regelungen für einen elektronischen Vordruck für ein Grünes Rezept trifft

  • dass Regelungen mit Blick auf einen digitalen Überweisungsschein getroffen werden

  • Regelungen zur Patientensouveränität mit Blick auf die elektronische Patientenakte (Recht auf Speicherung, Verarbeitung, Löschung und Erteilung von Zugriffsfreigaben)

  • Leistungsansprüche der Versicherten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen mit Blick auf die Führung der elektronischen Patientenakte

  • Möglichkeit der Datenspende innerhalb der elektronischen Patientenakte

  • dass Vorgaben zur medizinischen Terminologie getroffen werden, um eine einrichtungs- und sektorübergreifende semantische Interoperabilität zu gewährleisten

  • dass es ab 1.1.2022 ein feingranulares Berechtigungskonzept für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte gibt

  • dass bis zum 30.06.2021 durch die Gematik die Voraussetzungen für den Zugriff von Pflegepersonal, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Physiotherpeut/*innen auf die ePA zu schaffen sind

  • weitere Bußgeldtatbestände zu schaffen, um der Bedeutung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur Rechnung zu tragen

  • Regelungen zu Verantwortlichkeiten für die Datenverarbeitung in der Telematikinfrastruktur

  • dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Sie erhalten einen Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten. Hierzu sind Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern zu schließen.

  • dass Krankenkassen bis zum 1.1.2022 allein oder in Kooperation mit anderen Kassen Möglichkeiten zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte flächendeckend bereit stellen. Versicherte sind über die Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte zu informieren.

 

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