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DGV - Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im bundestag verabschiedet - Paritätischer fordert Schutz der Selbstbestimmung

Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet (s. nebenstehend verlinkte Artikel). Durch das neue Gesetz können große Menge von gesetzlich versicherten Patient*innendaten gesammelt und zusammengeführt werden. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor den Möglichkeiten des massiven Datenmissbrauchs und schließt sich damit der Kritik des Datenschutzbeauftragen, des Bundesrats und den Grünen an.

„Daten sind in unserer digitalisierten Welt das neue Öl geworden. Große Datenbanken mit hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten sind eine Einladung an Hacker und Datendiebe“, stellt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes fest. Rosenbrock erinnert daran, dass bereits jetzt zahlreiche Patient*innendaten gespeichert werden, diese jedoch zukünftig in aktuellerer Form bereit stehen sollen. Es sei gut, dass es auf den letzten Metern noch zu einer wesentlichen  Änderung gekommen ist. Nun werden in dem zukünftigen Datenpool nicht die Namen der gesetzlich Versicherten enthalten sein.

Der Vorsitzende begrüßt ausdrücklich, dass der Datenpool die Forschung stärkt, betonte dennoch: „Nichtsdestotrotz geht es um sehr sensible Informationen. Deswegen müssen Patienten einer Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke auch widersprechen können.“ Der Gesetzgeber habe deshalb die informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf Gesundheitsdaten zu wahren, so Rosenbrock weiter. Eine solche Widerspruchmöglichkeit sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor.

Viele Details zur genauen Ausgestaltung des Datenpools sind noch durch das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer Verordnung zu regeln sein.

Auch hier übt der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes Kritik:

„Hier geht es um Fragen, die nicht am Parlament vorbei entschieden werden sollten. Wir brauchen bei der digitalen Ausgestaltung des Gesundheitswesens einen intensive Einbeziehung des Parlaments und einen starken gesellschaftlichen Diskurs.“

Mit Blick auf das bald anstehende DVG II hofft der Vorsitzende des Wohlfahrtsverbandes, dass die Debatte um Datenschutz bei Gesundheitsdaten weitergeführt wird und darüber diskutiert wird, wo es Rote Linien zu ziehen gibt.

Pressemeldung 07.11.2019  Paritätischer fordert Schutz der Selbstbestimmung

Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und soll größtenteils im Januar 2020 in Kraft treten.

 

 

Verknüpfte Artikel:

DVG - Positionierung der Freien Wohlfahrtspflege zum Digitale Versorgung Gesetz (DVG) ...

DVG - Kabinettsentwurf Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG) ...

DVG - Stellungnahme zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgungs-Gesetz - DVG) ...

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