logo

25. Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in Kraft getreten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt (BGB) I 2011 Nr. 22 vom 17.5.2011 ist die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Betäubungsmittel-Verschreibungverordnung - BtMVV) vom 11.5.2011 in Kraft getreten. Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) haben damit die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Darüber hinaus wurde die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel ausgebaut.

In der Anlage erhalten Sie die im BGB veröffentlichte 25. Änderungsverordnung der Betäubungsmittel-Verschreibungverordnung zur Kenntnisnahme. Den gesamten Text der Verordnung finden Sie u. a. unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/btmvv_1998/gesamt.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf  25. Änderung der BtMVV vom 17.05.2011 (1.47 MB) pdf

 

Downloads für Mitglieder:


pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.