Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt (BGB) I 2011 Nr. 22 vom 17.5.2011 ist die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Betäubungsmittel-Verschreibungverordnung - BtMVV) vom 11.5.2011 in Kraft getreten. Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) haben damit die Möglichkeit, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln vorzuhalten. Darüber hinaus wurde die Weiterverwendung ärztlich verschriebener aber nicht mehr benötigter Betäubungsmittel ausgebaut. In der Anlage erhalten Sie die im BGB veröffentlichte 25. Änderungsverordnung der Betäubungsmittel-Verschreibungverordnung zur Kenntnisnahme. Den gesamten Text der Verordnung finden Sie u. a. unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/btmvv_1998/gesamt.pdf Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff |
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25. Änderung der BtMVV vom 17.05.2011 (1.47 MB)
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25. Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in Kraft getreten
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