logo

GV zum Diskussionsstand „Änderung der Musterbauordnung (MBO) und der MWoPV“

FG StatPflegVers (167)

Der Paritätische Gesamtverband teilt mit, dass auf der Basis einer zwischenzeitlich erfolgten mündlichen Anhörung deutlich wurde, wie gegensätzlich zum Teil die Positionen ausgerichtet sind. Er informiert weitergehend auch über die Konsequenzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.03.2011 hat zum Entwurf zur Änderung der MBO und der MWoPV in Berlin eine mündliche Anhörung stattgefunden. Vor dem Hintergrund der in den Stellungnahmen zum Ausdruck kommenden sehr gegensätzlich Positionen ist sowohl die Projektgruppe "Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf" als auch die Fachkommission Bauaufsicht zu dem Ergebnis gekommen, dass das von der Projektgruppe vorgeschlagene dreistufige Konzept für Anforderungen an Pflegewohngemeinschaften nicht konsensfähig sei.

Von daher hatte die Projektgruppe zur mündlichen Anhörung einen neuen Vorschlag vorgetragen, der vorsah, den Entwurf der MWoPW ersatzlos zurückzuziehen, den Bereich, in denen keine Anforderungen gestellt werden, von maximal 6 auf maximal 8 pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderung anzuheben, im Gegenzug die Anzahl der Wohngemeinschaften nach Nr. 2 auf zwei je Gebäude zu begrenzen, Wohngemeinschaften mit mehr als 8 Personen (ab 9 Personen) als Sonderbau dem Baugenehmigungsverfahren zuzuführen und Wachkoma WG´s und WG´s für Beatmungspatienten grundsätzlich einem Sonderbaugenehmigungsverfahren zuzuführen. Diese Vorschläge wurden im Rahmen der mündlichen Anhörung diskutiert. Insgesamt wurden die Vorschläge eher positiv aufgenommen. Sehr kritisch betrachtet, wurden die Vorschläge allerdings von der Feuerwehr. Diese wies immer mit Verweis auf die eingeschränkten Selbstrettungsmöglichkeiten bei alten und pflegebedürftigen Menschen darauf hin, dass der Bereich, in denen keine Anforderungen gestellt werden, auf maximal 6 pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderung zu beschränken sei, Wohngemeinschaften mit mehr als 6 Personen (ab 7 Personen) als Sonderbau dem Baugenehmigungsverfahren zuzuführen seien. Sowohl die Projektgruppe als auch die Fachkommission Bauaufsicht wollten die Rückmeldungen im Rahmen der mündlichen Anhörung kritisch auswerten und für Ende Mai eine Vorlage für die Bauministerkonferenz und den Ausschuss Städtebau und Wohnungswesen erstellen.

Im Rahmen der letzten Sitzung des Deutschen Vereins wurde von Herrn Künzel (Land Brandenburg) berichtet, dass sich die Fachkommission Bauaufsicht aufgrund der skeptischen Reaktionen der Verbände und Interventionen der Feuerwehr zurückgezogen habe und man nunmehr auf eine Richtlinie abstelle, dass alle Wohngruppen oberhalb von 6 Personen (ab 7 Personen) als Sonderbau behandelt werden soll. Das Land Brandenburg selb ststelle dies in Frage, man sei weiterhin in Diskussion, es sei aber nicht abzusehen, dass der Prozess zu einem positiven Ergebnis führen wird.

Der ursprüngliche Entwurf der Musterbauordnung, die Ergebnisse der Anhörung einschließlich Stellungnahmen der Verbände und der weitere Weg der Musterbauordnung sind im Internet unter http://www.bauministerkonferenz.de/anhoerung nachvollziehbar eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

verknüpfte Artikel:


Veranstaltungshinweis: Fachtagung "Brandschutz für Menschen mit Behinderung"

 

Downloads:

pdf

 

Downloads für Mitglieder:


pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.