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BAGFW mit Arbeitshilfe zur Veröffentlichung der Pflege-Transparenzberichte nach § 115 SGB XI

FG stationär


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat getrennt nach stationärem und ambulanten Leistungsfeld eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Prinzip der Onlineeingaben stationärer Pflegeeinrichtungen während der vorgegebenen 28-Tage-Frist befasst.

Es ist sicherlich nützlich, in der "Pionierphase" anhand derartiger Arbeitshilfen sich strukturierter mit den Rahmenvorgaben auseinanderzusetzen.

Mit gestiegenen Erfahrungswerten wird eine grundsätzliche Weiterentwicklung derartiger Unterstützungsangebote noch erfolgen.

Die Empfehlung, in jedem Falle freiwillige Onlineeingaben während der 28-Tage-Frist vorzusehen, auch wenn begleitende Rechtsschutzmaßnahmen seitens einer Einrichtung ergriffen werden und Rechtsmittel eingelegt werden, verdient besondere Beachtung.

Nicht thematisiert aber von grundsätzlicher Bedeutung:
Gilt die 28-Tage-Frist nach Empfang einer elektronischen Information, dass eine Einrichtung der Zugang zur Datenklärung erhält, oder bleibt es bei einem generellen Rechtsverständnis, dass elektronische Kommunikationsformen keinen fristsetzenden Charakter haben können.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wollen auf der Ebene der BAGFW ein Monitoring zur Umsetzung der Pflegetransparenzvereinbarungen durchführen. Die entsprechende Information der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist ebenfalls als Download zur Kenntnisnahme abrufbar hinterlegt.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:


 

Downloads für Mitglieder:

pdf BAGFW - Information Monitoring (34.04 kB)

 

pdf BAGFW - Online-Eingaben - stationär... (1 MB)

 

pdf BAGFW - Online-Eingaben - ambulant (980.46 kB)


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