FG stat, FG ÄM, Beratungsträger
Die gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter, Sozialämter, über den Einsatz von Einkommen nach dem XII. Buch Sozialgesetzbuch war bereits Thema in Bezug auf Veränderungen, die sich für das Leistungsfeld Tagespflege ergeben. Eine aktualisierte Lesefassung bietet nun auch der Newsletter Berliner Sozialrecht Nummer 22/2011. Die Empfänger des Newsletters haben entsprechend die Textfassung bereits zur Kenntnis genommen. Sie ist aber auch nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.
In der Vorschriftensammlung finden Sie folgende Aktualisierungen: Die Gemeinsame Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII vom 18.12.2007 wurde mit Wirkung zum 01.01.2011 fortgeschrieben (ausgenommen Änderung der Nummer 28 Abs. 4 Satz 2, die mit Wirkung zum 01.11.2011 in Kraft tritt), mit der Umsetzung der Gesetzesänderungen durch das RBEG (u.a. Freilassung der sog. "Übungsleiterpauschale", Stromkostenerstattungen), Freilassung von Geldgeschenken an Minderjährige aus Anlass religiöser Feste oder der Jugendweihe, Eigenanteile für die Teilnahme an Mahlzeiten in Tagespflegeeinrichtungen. Die Änderungen können Sie im Archiv nachvollziehen.
Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren. |
verknüpfte Artikel: SGB XI. Verpflegung in teilstationären Einrichtungen (Tapf) für Grundsicherungsberechtigte
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SGB XII. AA-ESH in neuer Fassung
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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