FG stationär
SGB XI. Verpflegung in teilstationären Einrichtungen (Tapf) für Grundsicherungsberechtigte Auf Grund einer Vorabinformation kann schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass sich für das Leistungsfeld Tagespflege bei der Rechnungslegung für Grundsicherungsberechtigte zum 01.11.2011 insofern Veränderungen ergeben werden, dass eine bereits im vorigen Jahr angekündigte standardisierte Kalkulation für den Eigenanteil für in der Einrichtung gereichte Verpflegung in Höhe von 2,00 Euro gelten wird. Die "Gemeinsame Arbeitsanweisung.." war in der aktualisierten Form bis zum 18.10.2011 noch nicht in den allgemeinen Information zum Berliner Sozialrecht abrufbar, steht aber mit allen geänderten Formulierungen als Quelle im Amtsblatt von Berlin im Amtsblatt von Berlin zur Verfügung. Für das Leistungsfeld "teilstationär" ist die Fundstelle die Seite 2406 des Amtsblatts (Änderungspunkt 17). |
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AA-ESH - Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter (801.13 kB)
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SGB XI. Verpflegung in teilstationären Einrichtungen (Tapf) für Grundsicherungsberechtigte
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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