Der Paritätsche Gesamtverband informiert: Am 2. Februar 2024 entschied der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern, die die Leiharbeit in der Pflege eindämmen soll. Der Entschließungstext war bereits im Juni letzten Jahres im Plenum vorgestellt, dann aber in den Ausschüssen vertagt worden. Auf Wunsch von Bayern wurden die Beratungen nun wiederaufgenommen, so dass das Plenum über die Empfehlungen der Fachausschüsse abstimmen konnte. Eine Empfehlung kam in abgewandelter Form zustande und findet sich im Downloadbereich hinterlegt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Gestrichen wurde die Aufforderung, alle "rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen", um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, u.a. vor allem folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen:
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.
Weiter Informationen finden sich auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverband hier.
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Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“
- Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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