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SGB XI Investitionskosten und -förderung - BMG Veröffentlichung vom 15.01.24 zur "Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen Berichtsjahr 2022"


Das BMG hat am 15.01.24 den Ergebnisbericht über die Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen von Pflegeeinrichtungen in den Bundesländern (Berichtsjahr 2022) veröffentlicht. Der Bericht schlüsselt u.a. das Fördervolumen in den einzelnen Bundesländern insgesamt, pro Pflegebedürftigem und pro Einrichtung im Jahr 2022 auf, unterscheidet Versorgungsbereiche (ambulant, stationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) oder zur Entwicklung der Fördersummen sowie Förderung von Klimanpassung und Klimaschutz.

Die Fördersumme über alle Versorgungsbereiche betrug danach im Land Berlin im Jahr 2022 1.117.696 Euro (Objektförderung nur KUPF und TAPF), dass bezogen auf die Pflegebedürftigen 6 Euro je Pflegebedürftigen entspricht.

Hintergrund: Seit dem 01.01.2017 sind die Länder gemäß § 10 Abs. 2 SGB XI verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI sowie die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten je Pflegebedürftigen zu berichten.

 

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  pdf 20 14 0173 BMG Investitionskostenbericht Pflegeeinrichtungen 2022 nb (1.20 MB)

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