Der Gesamtverband informiert mit Rundschreiben zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention und zur aktuallisierten Stellungnahme des Paritätischen. Im März hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention verabschiedet. Am 19.04.2013 erfolgte bereits die erste Lesung im Bundestag des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Prävention. Die erste Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird nach voraussichtlich am 15. Mai 2013 erfolgen. Im Regierungsentwurf haben sich gegenüber dem Referentenentwurf nur geringfügige Änderungen ergeben (vgl. verlinkten Artikel). Als Download hinterlegt sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16.04.2013 und die Stellungnahme des Paritätischen (Stand 25.04.2013) sowie in diesem Zusammenhang der Entschließungsantrag der Freien Hansestadt Hamburg an den Bundesrat zur Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes vom 04.12.2012 (Drucksache 753-12 ). Im Wesentlichen entspricht der Antrag aus Hamburg der Auffassung des Paritätischen zum Präventionsgesetz. Als operative Ebene für die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung wird jedoch auf die Landesebene mit ihren regionalen und kommunalen Strukturen verwiesen (vgl. Punkt 5). Der Antrag aus Hamburg und den Beschluss des Bundesrates vom 22.03.2013 sind ebenfalls als Download hinterlegt. |
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