logo

Information SGB V: G-BA Heilmittel-Richtlinie: Klarstellung zur Verordnung langfristiger Heilmittel nach § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie

Der Gesamtverband informiert über ein Schreiben des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 4. April 2013 zur Klarstellung der „Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“.

Diese Klarstellung betrifft die langfristige Verordnung und gilt in Verbindung mit dem Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“ sowie Anlage 2 „Liste über Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf“.

Das Schreiben des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für Mitglieder als Download hinterlegt.

Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung kann auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532/HeilM-RL_2011-05-19_bf.pdf

 

  

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  130425_VO_Langf_Heilm

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.