Der Gesamtverband informiert über ein Schreiben des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 4. April 2013 zur Klarstellung der „Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“. Diese Klarstellung betrifft die langfristige Verordnung und gilt in Verbindung mit dem Merkblatt „Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen“ sowie Anlage 2 „Liste über Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf“. Das Schreiben des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für Mitglieder als Download hinterlegt. Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung kann auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-532/HeilM-RL_2011-05-19_bf.pdf
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