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Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI. Wem gehören die Daten?

FG stationär


Der Paritätische Gesamtverband berichtet, dass auf die Problemanzeige der Verbände aus dem November 2009 inzwischen eine Antwort des GK Spitzenverband vorliegt.
Ein "gemeinsamer Nenner" ist dabei nicht zu registrieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 26.11.2009 hatten die Wohlfahrtsverbände und der bpa gegenüber dem GKV Spitzenverband offene Probleme bei der Umsetzung der PTV benannt:

Weitergabe der erhobenen Daten,
Verfahren zur Veröffentlichung (Probleme DCS),
Freigabe der PTV bei ungeklärten Fragen,
Zuständigkeit des federführenden LV der Pflegekassen

Nebenstehend als Download wurde die Antwort vom GKV-Spitzenverband vom 20.01.2010 zu Ihrer Unterrichtung hinterlegt.

Unser Schreiben vom 26.11.2009 ... haben wir zur Arbeitserleichterung nochmals als Download angehängt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:


 

Downloads für Mitglieder:

pdf BAGFW 26. 11. 2009 - Brief Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1 a SGB XI (87.77 kB)

 

pdf GKV-Spitzenverband an BAGFW. Antwort 20. 01. 2010 zu Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 ... (89.65 kB)


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