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Schiedsspruch über Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI für amb. und stat. Pflegeeinrichtungen

pdf FG StatPflegVers (186)

 

Der Paritätische Gesamtverband übermittelt die nunmehr vorliegenden „Text-Ergebnisse" des Schiedsverfahrens zu den „MUG" .- Mit den als Arbeitshilfe zugesagten Vergleichen der neuen „MUG" mit den alten „GuM" wird dann auch der Abgleich mit den in den Rahmenverträgen festgeschriebenen Leistungsverpflichtungen endlich möglich sein. Bleibt zu hoffen, dass es trotz der Veränderungen keinen zusätzlichen (Ver)handlungsbedarf bei den Landesrahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI gibt.

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.05.2011 hat die Geschäftsstelle der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege nach § 113b SGB XI den Prozessbevollmächtigten der Leistungserbringerverbände auf Bundesebene den Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege über die Vereinbarung von Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines... (Fehler im Dokument)

Der Schiedsspruch ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden die in der Schiedsstelle geeinigten strittigen Punkten der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege (Punkt A, Seite 2ff des Schiedsspruchs), Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der stationären Pflege (Punkt B, Seite 19ff des Schiedsspruchs) und Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängige Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI sowie die methodische Zuverlässigkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren (Punkt C, Seite 47ff des Schiedsspruchs) jeweils unter Ziffer I aufgeführt. Unter Ziffer II folgt die Darstellung der nicht geeinigten und damit von der Schiedsstelle beschlossenen Sachverhalte. Abschließend werden unter Ziffer III die jeweiligen Maßstäbe und Grundsätze entsprechend der auf der Grundlage der Schiedsstelleneinigung und Schiedsstellenbeschlüsse erfolgten redaktionellen Abstimmung von Vertretern der Leistungserbringer und der Leistungsträger und nach deren Überprüfung durch den Vorsitzenden der Schiedsstelle als gesamte Fassung mit Stand 27.05.2011 wiedergegeben. Ab Seite 66 des Schiedsspruches führt der Vorsitzende der Schiedsstelle zu den Gründen der nicht geeinigten und von der Schiedsstelle beschlossenen Punkten aus.

Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle kann binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Klage erhoben werden. Nach Aussage des Vorsitzenden der Schiedsstelle Qualitätssicherung treten die Maßstäbe und Grundsätze zum 01.06.2011 in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sei nach Eintreten der Rechtskraft durch die Vertragsparteien vorzunehmen.

In Anlage übersenden wir Ihnen neben dem Schiedsspruch selbst die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege, Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der stationären Pflege und Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI in Bezug auf die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängige Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI sowie die methodische Zuverlässigkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren in ihrer jeweiligen Fassung als Fließtext. Aktuell arbeiten wir an der Gegenüberstellung der Gemeinsamen Maßstäbe und Grundsätze nach § 80 SGB XI und den nunmehr durch die Schiedsstelle per Schiedsspruch beschiedenen Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI. Diese werden wir Ihnen in Kürze zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

verknüpfte Artikel:

BAGFW bewertet Schiedsstellenergebnis zu den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 SGB XI

 

Downloads:

pdf  Schiedsspruch der Schiedsstelle Qualitätssicherung Pflege nach § 113b SGB XI vom 27.05.2011 (4.35 MB)

pdf  Maßstäbe und Grundsätze Qualität § 113 SGB XI ambulant und stationär vom 27.05.2011 (66.47 kB)

pdf  Maßstäbe und Grundsätze Qualität § 113 SGB XI ambulant vom 27.05.2011 (81.37 kB)

  pdf pdf  Maßstäbe und Grundsätze Qualität § 113 SGB XI stationär vom 27.05.2011 (83.64 kB)

 

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