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§§ 114 ff SGB XI: Qualitätssicherungsverfahren-Stellungnahme zur Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes

FG StatPflegVers (183)

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über Verfahren und Fristen. Wegen der Bedenken gegen eine Richtlinie in dieser Form wurde die Position des Paritätischen Berlin zeitnah an den GV rückgemeldet (Download für Mitglieder):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 30.05.2011, eingegangen am 06.06.2011 bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, hat der GKV-Spitzenverband den Entwurf einer Richtlinie nach § 53a Satz 1 Nr. 4 SGB XI zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfungen QS-Ri QP) im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens übersandt. Den Richtlinienentwurf ist dieser Mail in Anlage beigefügt.

Ziel der Richtlinie ist die Regelung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen, wie sie durch den MDK durchgeführt werden (s. Ziffer 1 des Richtlinienentwurfs). Die Richtlinien sollen für alle Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie den Sozialmedizinischen Dienst verbindlich sein (s. Ziffer 2 des Richtlinienentwurfs). Als Prüfinstrumente sind Audits, schriftliche Befragungen von Pflegeeinrichtungen und Landesverbänden der Pflegekassen sowie Plausibilitätsprüfungen der Pflegeberichte vorgesehen (s. Ziffer 3 des Richtlinienentwurfs). Die Audits sollen als gegenseitige Prüfung der Medizinischen Dienste und einer ergänzenden Prüfung durch externe Prüfer geregelt werden. Die einzelnen Prüfkonzepte soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Experten entwickeln. Die Arbeitsgruppe soll durch ein Begleitgremium in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Hier sollen die entwickelten Prüfinstrumente vorgestellt und beraten werden. Dies gilt auch für den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe.

Die Richtlinie soll zum 01.07.2011 in Kraft treten (s. Ziffer 4 des Richtlinienentwurfs). Die Entwicklung der Prüfinstrumente soll zum 21.12.2011 abgeschlossen sein, selbige ab 2012 zur Anwendung kommen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat die Möglichkeit bis zum 20.06.2011 zu dem Entwurf einer Richtlinie nach § 53a Satz 1 Nr. 4 SGB XI zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI Stellung zu nehmen.

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Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

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Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf Entwurf Richtlinien GKV zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff SGB XI (3.56 MB)

pdf Parität LV Berlin. Stellungnahme zu GKV-Richtlinien (67.33 kB) pdf


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