FG StatPflegVers (241)
Das BAGFW Bewertungspapier gibt einen Überblick über die Schiedsstellenentscheidung vom 25.08.2010. Auf der Basis des Schiedsverfahrens ist es nunmehr möglich, die Maßstäbe und Grundsätze (im alten § 80 SGB XI waren es noch „Grundsätze und Maßstäbe“) in einer endgültig verbindlichen Textform zusammenzufassen. Sobald diese Texte vorliegen, wird zu überprüfen sein, inwiefern die auf der Landesebene geschlossenen Verträge „kompatibel“ zum Anforderungsprofil sind.
Die Textänderungen, soweit sie das Produkt der Schiedsstellenverhandlungen sind, sind farbig jeweils hervorgehoben. Im Ergebnis stellt die BAGFW fest: „Die Verbände der Leistungserbringer können mit dem Schiedsstellenergebnis zufrieden sein, ..“ |
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BAGFW bewertet Schiedsstellenergebnis zu den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 SGB XI
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