"Der Senat von Berlin hat sich in seiner Sitzung vom 07.02.2023 auf Empfehlung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, darauf verständigt, die Zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 13. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Eine Isolationspflicht wird somit nicht mehr pauschal angeordnet. Die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum 07.04.2023 bestehen.
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TestV - 5. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ab 25.11.2022 Downloads für Mitglieder:
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