Der Senat hat am 10. Januar 2023 die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 16. Januar 2023 in Kraft treten. Inhaltlich wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab dem 02.02.2023 abgeschafft. Gleichzeitig wird die Empfehlung gegeben, im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Geregelt wird außerdem die Beendigung der Isolation auch ohne Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests („Freitestung“), wenn seit Symptombeginn/ positivem Test mindestens fünf Tage vergangen sind und eine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden besteht. Hinweis: Unabhängig von den Berliner Regelungen bestehen die Regeln des Infektionsschutzgesetzes zur Masken- und Testpflicht fort. Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung wird insgesamt bis zum 12. Februar 2023 verlängert. Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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