Im Downloadbereich hinterlegt wurde der Referentenentwurf sowie die Paritätische Stellungnahme zu der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (SchutzmaßnahmenaussetzungsV).
Mit der SchutzmaßnahmenaussetzungsV soll die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr zum 02.02.2023 ausgesetzt werden. Im Pflege- und Gesundheitswesen soll diese laut Verordnungsentwurf jedoch bis zum 07.04.2023 plangemäß weiterlaufen. Die Stellungnahme wurde genutzt, um auf bedarfsgerechte und lageabhängige Regelungen zu drängen und noch einmal die Notwendigkeit solider Refinanzierungsmöglichkeiten für alle sächlichen und personellen Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen hervorzuheben.
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Downloads für Mitglieder:
pdf
23 0116 RefE Schutzmaß-nahmenaussetzungsV
(120 KB)
pdf
23 0118 Paritätische Stellungnahme zum RefE
(31 KB)
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