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Einigung im Regelsatzfestlegungsstreit mit unbefriedigendem Ausgang

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Die Informationen zur Verständigung über die SGB II - Regelsätze und das zusätzliche Bedarfspaket sind vielfältig, und überwiegend auch mit sich ausschließenden Positionen und Anmerkungen unterlegt. Der Paritätische NRW hat in seinem Fachinfo "Arbeit und Qualifizierung" 5/2011 die relevanten Regelungen zusammengefasst, auf eine eigene Kommentierung verzichtet und auf die Medienarbeit des Paritätischen Gesamtverbands hingewiesen:


Einzelheiten Einigung bei Hartz-IV

Regelsatz: Das Arbeitslosengeld II für derzeit etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher steigt rückwirkend ab Jahresanfang 2011 um fünf auf 364 Euro im Monat. In einem zweiten Schritt zum Jahresanfang 2012 gibt es drei weitere Euro mehr - und zwar zusätzlich zu der dann ohnehin anstehenden, regulären jährlichen Anpassung aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung.

Die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel in Vereinen ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Bezieher bekommen, wird bis zur Höhe von 175 Euro monatlich nicht mehr vom Regelsatz abgezogen.

Bildung und Teilhabepaket: Für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern, die Hartz IV, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, gibt es neue Leistungen: Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita, für Nachhilfe sowie eintägige Schul- und Kitaausflüge. Zudem gibt es monatlich zehn Euro für die Teilnahme am Vereinsleben.
Zur Finanzierung stockt der Bund seinen Anteil an den Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher (Kosten der Unterkunft) auf Dauer um 1,2 Milliarden Euro auf rund ein Drittel auf. Damit sollen die Leistungen des Bildungspakets, die Verwaltungskosten und die Warmwasserkosten von Hartz-IV-Beziehern abgegolten sein.

Schulsozialarbeit: Für drei Jahre befristet bis 2013 gibt der Bund nochmals 400 Millionen Euro. Diese Summe können die Kommunen für den Ausbau der Schulsozialarbeit nutzen oder für Essen in Kinderhorten.

Mindestlöhne: Für etwa 1,2 Millionen weitere Arbeitnehmer wird es künftig Mindestlöhne geben. Das betrifft vor allem die annähernd eine Million Beschäftigten in der Zeitarbeit. Für sie wird im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz auf der Grundlage der tariflich vereinbarten Mindestlöhne eine Lohnuntergrenze festgelegt, die ab 1. Mai greifen soll. Weitere Mindestlöhne für das Bewachungsgewerbe, für den Bereich Geldtransporte sowie für die Weiterbildung werden im Entsendegesetz verankert.

Kommunen: Zur Entlastung der Kommunen hat die Koalition ein Milliardenpaket geschnürt: Der Bund nimmt ihnen ab 2012 in drei Schritten die Kosten der Grundsicherung im Alter ab, bis sie ab 2014 vollständig beim Bund liegt. Derzeit wenden die Kommunen dafür rund 3,5 Milliarden Euro auf. Ihre Entlastung bis zum Jahr 2015 beziffert der Bund auf 12,24 Milliarden Euro netto.

Bundesetat und Arbeitsagentur: Im Bundeshaushalt wird damit ein Milliardenloch aufgerissen. Dies will der Bund stopfen, indem er rund vier Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) kürzt. Bisher überweist der Bund jährlich die Einnahmen aus einem Mehrwertsteuerpunkt an die Behörde. Das sind rund acht Milliarden Euro - schrittweise ansteigend soll es künftig nur noch die Hälfte sein. Damit drohen in der BA neue Milliardendefizite, für die dann die Beitragszahler - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - aufkommen müssten: Nach BA-interner Rechnung würde sich bis 2014 ein Schuldenberg von 9,6 Milliarden Euro auftürmen.

Der Gesamtverband des Paritätischen hat in einer umgehend veröffentlichten Stellungnahme scharfe Kritik geübt und den Kompromiss als "erbärmlichste Farce" in der deutschen Sozialpolitik bezeichnet. Zur Presseerklärung kommen Sie hier (siehe auch nebenstehenden Download):
www.der-paritaetische.de/pressebereich/artikel/news/scharfe-kritik-des-paritaetischen-an-hartz-iv-kompromiss-erbaermlichste-farce-in-der-deutschen-sozi/

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf PM - Scharfe Kritik des Paritätischen an Hartz IV-Kompromiss ... (9.6 kB)

 

pdf Hartz-IV-Gesetz ist unterzeichnet (14.37 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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