Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Der GV informiert zusammenfassend: Mit dem Gesetzesentwurf soll das Stiftungsrecht stärker vereinheitlicht und mehr Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts geschaffen werden. Eine der bedeutenden Änderungen ist die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Dadurch entfallen die behördlichen Vertretungsbescheinigungen, die für den Nachweis der Vertretungsmacht der Vorstände im Rechtsverkehr benötigt werden. Das Bundesstiftungsregister soll vom Bundesamt für Justiz geführt werden. Zudem soll das bestehende Nebeneinander von zivilrechtlichen Regelungen für Stiftungen im Bundes- und Landesrecht einheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Die Stiftungen sollen einen Namenszusatz erhalten: e.S. für die eingetragenen Stiftungen und e.VS. für die eingetragene Verbrauchsstiftung.
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