Vertragsärztinnen und -ärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen. Die entsprechende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vom 16.07.2020 (Vgl. Verknüpfter Artikel) wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7.Oktober 2020 in Kraft.
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