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Mindestlohn ab 1.08. 2012 in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III

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Bitte beachten Sie das Rundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes sowie die im Downloadbereich verfügbaren Informationen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.07.2012 wurde die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger verkündet (Bundesanzeiger, BAnz AT 20.07.2012 V1). Sie tritt am 01.08.2012 in Kraft und am 30. Juni 2013 außer Kraft. Die Verordnung sowie eine ausführliche Rechtsinformation zu den wesentlichen Fragen finden Sie in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Tacke
stellv. Abteilungsleiterin

verknüpfte Artikel:

 VO über zwingende Arbeitsbedingungen

 

Downloads:

  pdf  Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen (326.9 kB)

pdf  Info Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche (39.68 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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