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ALG II: Der Senat allein zu Haus

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Pressemitteilung lak Berlin:

Berlin – Am 1. Mai 2012 tritt die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in Kraft. Sie regelt die Richtsätze der Kosten der Unterkunft von ALG II-Haushalten neu. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und die Landesarmutskonferenz Berlin e.V. (lak Berlin) sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

„Die Neuregelung wird die Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte kaum verbessern, dafür aber die bereits bestehenden Segregationstendenzen weiter verstärken“, unterstrichen lak-Sprecher Hermann Pfahler und BBU-Vorstand Maren Kern.

Bearbeitungsstau droht
Kritisch sehen Kern und Pfahler vor allem die hohe Komplexität der neuen Regelung. Sie sieht eine Staffelung der Richtwerte u. a. nach neuen Faktoren wie Beheizungsart, Heizkosten oder Gebäudegröße vor. Ein Mietinteressent muss beispielsweise dem Jobcenter die Angemessenheit der Wohnfläche über die Heizkostenabrechnung nachweisen – die er als Neumieter aber noch gar nicht haben kann.

Kern: „Es bleibt völlig unklar, wie ein Wohnungssuchender sich in kurzer Zeit diese Fülle an Informationen beschaffen und vom Jobcenter zwecks Regelsatzfestsetzung prüfen lassen soll. Wir gehen davon aus, dass viele Privatvermieter diese Informationen gar nicht bereitstellen können.“ Pfahler: „Wir haben große Sorge, dass ALG II-Haushalte durch die neuen Bestimmungen drastisch bei der Wohnungssuche behindert werden. Wir erwarten einen massiven Bearbeitungsstau bei den Jobcentern und eine Vielzahl neuer Klagen. Letztlich könnte auf diese Weise sogar mehr Wohnungslosigkeit drohen.“

Zu geringe Anhebung, keine Berücksichtigung von Neuvertragsmieten
Außerdem bleibe die Anhebung der Richtwerte auch weit hinter der tatsächlichen Entwicklung am Mietwohnungsmarkt zurück. Seit 2006 sind die Durchschnittswerte des Berliner Mietspiegels um rund 9,7 Prozent (von 4,75 auf 5,21 €/m²) gestiegen. Dennoch beläuft sich die Anhebung für Einpersonenhaushalte nur auf rund vier Prozent, bei Vierpersonenhaushalten auf gut sieben Prozent.

Darüber hinaus habe sich der Senat bei der Ermittlung der Richtwerte ausschließlich an den Mieten in einfacher Wohnlage orientiert. In diesem Marktsegment stehen jedoch nicht ausreichend Wohnungen für bedürftige Haushalte zur Verfügung. Ebenso blieben die Mietenentwicklung im sozialen Wohnungsbau, die sich nicht am Mietspiegel orientiert, sowie die Entwicklung bei den Neuvertragsmieten unberücksichtigt.

Die von der WAV erstmals vorgesehene, sehr sinnvolle Kopplung der Richtwerte an die Entwicklung des Berliner Mietspiegels sollte daher auch Mieten von Wohnungen in mittleren Lagen einbeziehen, so Kern und Pfahler. Andernfalls würden die Probleme der Wohnraumversorgung von Transferleistungsbeziehern fortbestehen und sich bei Neuvermietungen sogar verstärken.

Wer ist der BBU?
Unter dem Dach des BBU sind 359 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.

Wer ist die lak Berlin?
Die Landesarmutskonferenz Berlin (lak Berlin) wurde 2009 gegründet. Anlass war das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2010. Die lak Berlin nimmt zur Armutsentwicklung in Berlin öffentlich Stellung und will das Thema einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Ihr gehören 55 Organisationen und Verbände der Wohlfahrtspflege an, darunter der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt, DRK Landesverband, der Caritasverband, die Jüdische Gemeinde Berlin und das Diakonische Werk.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:


Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Dr. David Eberhart
Sprecher des Verbandes

Landesarmutskonferenz Berlin
Ekkehard Hayner, Fachgruppe Wohnungslose Menschen

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