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Lebensunterhaltssicherung beim Übergang vom SGB II zum BAföG

Information des Bezirksamtes Neukölln:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Neukölln,

im Anhang übersende ich Ihnen das Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Thema:
"Lebensunterhaltssicherung beim Übergang vom SGB II zum BAföG".

In der Praxis wird auch die Wohnungslosenhilfe im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass es bei der Aufnahme einer Ausbildung und dem damit verbundenen Übergang vom SGB II zum BAföG zu Leistungslücken kommt. Der Deutschen Verein hat diesen Sachverhalt eindrücklich dargestellt. Dabei kommt der Deutsche Verein zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage einer Leistungslücke effektiv nur durch eine rechtzeitige und umfassende Beratung einhergehend mit einer rechtzeitigen und vollständigen Antragstellung begegnet werden kann.

Aus den Ausführungen des Deutschen Vereins ist für den Personenkreis mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu folgern, dass hier ein besonderer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht. Grundlage hierfür bieten die Bestimmungen der §§ 2 Abs. 3 Satz 3, 3 Abs. 2 Satz
2 sowie 5 der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Hiernach ist  der verbundene Einsatz der unterschiedlichen Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach anderen Leistungsgesetzen anzustreben. Dabei sollen die Maßnahmen auch erforderliche Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme in Betracht kommender Sozialleistungen umfassen und die Aufnahme einer Ausbildung für einen angemessenen Beruf ermöglichen.

Ich hoffe das ich Sie mit meinen Ausführungen sowie mit dem Gutachten des Deutschen Vereins für die Problematik sensibilisieren konnte und bitte Sie die vorliegenden Erkenntnisse, in geeigneten Fällen in Ihre Hilfeplanung einfließen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Michael Braun
Bezirksamt Neukölln
von Berlin
Abteilung Soziales
Tel.: 030 90239 4072

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