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Newsletter Berliner Sozialrecht 04/2015 - Änderung der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales informiert über eine Aktualisierung ihrer Vorschriftensammlung.
Mit der Fortschreibung der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Berliner Bezirksämter - Sozialämter - über den Einsatz von Einkommen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (GA-ESH) vom 27.02.2015 werden die Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2015/2 und 2015/6 zum Vierten Kapitel SGB XII umgesetzt. Insbesondere werden künftig die Aufwandsentschädigungen für Betreuer und die Erhöhung der Hinterbliebenenrente im Sterbevierteljahr nicht mehr als Einkommen auf die Leistungen für den Lebensunterhalt angerechnet.

Die Änderungen treten am 24.03.2015 in Kraft und können im Archiv nachvollzogen werden.
Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.

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