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Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) kann starten

Die EU-Kommission hat das Operationelle Programm des "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)" für Deutschland am 25. Februar angenommen.

Mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro werden ab September dieses Jahres Projekte in ganz Deutschland gefördert, die sich an besonders benachteiligte Menschen richten. Sie sollen deren soziale Integration verbessern und die Zahl der von Armut gefährdeten Menschen reduzieren.

Die Angebote, die aus Mitteln des EHAP gefördert werden, richten sich an EU-Zuwanderer/innen in besonders schwierigen Lebenslagen, deren Kinder sowie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

Die Ziele des EHAP sind:

  • Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems   
  • Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion
  • Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems

Finanziert werden in erster Linie zusätzliche Beratungs- und Orientierungsleistungen auf niedrigschwelliger Ebene. Diese sollen auf bestehenden Strukturen aufbauen und sie in ihrer Wirkung verstärken.

Das Interessenbekundungsverfahren für die Projektförderung wird im Mai 2015 starten.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit in Kooperationsverbünden zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen gemeinnützigen Trägern. Jeder dieser Kooperationspartner kann Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sein.

Die vollständige Presseinformation des BMAS und weiterführende Informationen finden Sie unter

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ehap-kann-starten.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=20&cms_et_sub=27.02.2015_DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ehap-kann-starten.html

Quelle: BAG Arbeit e. V. - Newsletter 04/2015

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