Nebenstehend abrufbereit erhalten Sie den Beschluss Nr. 5/2013, der am 22.10.13 in der Kommission 75 verabschiedet worden ist. Es läuft zwar noch die einwöchige „Einspruchsfrist“, es ist aber nicht davon auszugehen, dass eine Vertragspartei davon Gebrauch macht. |
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