Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes: Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei einige Informationen zum Beitragsschuldengesetz, das bis zum 31.12.2013 ein Zeitfenster zur Erlassung von Schulden in der Krankenversicherung bietet. Außerdem ein Link zu einer Broschüre, die gemeinsam von der Integrationsbeauftragten und dem Bundesministerium für Gesundheit erausgegeben wurde und darauf abzielt, in einfacher Sprache auf die Möglichkeit des Schuldenerlasses hinzuweisen und kompetente Ansprechpartner zu benennen. Zielgruppe des Heftes sind vor allem AusländerInnen mit Wohnsitz in Deutschland. Aus diesem Grund ist die Broschüre in 10 verschiedenen Sprachen verfasst: Neben deutsch auch in englisch, französisch, türkisch, russisch, serbo-kroatisch, polnisch, (Anmerkung: Die Broschüre ist mittlerweile beim Paritätischen Landesverband eingegangen. Wenn Sie einige Exemplare wünschen, dann schicken Sie bitte eine kurze Mail an
Weitere Infos zum Gesetz: Durch das zum 01.08.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Wesentliche Regelungen des Gesetzes im Überblick: 1. Reduzierung des Säumniszuschlags bei Rückforderungen in der GKV Für die in der GKV Pflichtversicherten sowie in der GKV freiwillig versicherten Mitglieder gilt bei Beitragsschulden anstelle des bisherigen Säumniszuschlags in Höhe von monatlich 5 % künftig nur noch den regulären Säumniszuschlag in Höhe von monatlich 1 % des rückständigen Betrags. Betroffen sind davon etwa 500.000 Versicherte mit 872 Millionen Euro Beitragsrückständen (Januar 2013). 2. Erlassungsmöglichkeit für nachrangig Versicherte (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) Mit weiteren Maßnahmen wird den Versicherten der Abbau entstandener Beitragsschulden erleichtert: Für nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), deren Mitgliedschaft bereits festgestellt worden ist bzw. die sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen die Beitragsschulden, die für den Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, vollständig erlassen werden. Für Mitglieder, die sich 3. Schulden aus aufgelaufenen Säumniszuschlägen können erlassen werden Zusätzlich werden allen freiwillig und nachrangig versicherten Mitgliedern die Schulden aus dem 4. Kein Beitragsschuldenerlass in der PKV, stattdessen Notlagentarif In der PKV gibt es keinen Beitragsschuldenerlass. Stattdessen wird ein Notlagentarif eingeführt, in den Betroffen davon sind etwa 144.000 Versicherte mit etwa 750 Millionen Euro Beitragsschulden.Der Paritätische hat schon vor Inkrafttreten der Versicherungspflicht am 1. April 2007 für den Bereich der GKV bzw. am 1.1.2009 für den Bereich der PKV auf die Gefahr auflaufender Beitragsschulden hingewiesen. Die Neuregelung kann aber im Bereich der PKV nicht zufrieden stellen, da etwa Kleinselbstständige in der PKV nicht davon profitieren und es für sie kaum eine Perspektive gibt, bei Mit besten Grüßen aus Berlin Claudia Karstens Referentin für Migrationssozialarbeit ---------------------------------------------- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin |
verknüpfte Artikel: Hinweis auf Broschüre der Caritas mit Musteranschreiben zum Beitragsschuldengesetz
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