Die relevanten Teile eines Urteils des Sozialgerichts Berlin (es handelte sich um ein Verfahren mit Klagehäufung) sind nebenstehend abrufbar hinterlegt (Seite 6 ff.). Somit kann gegen jeden Bescheid zur KdU Widerspruch eingelegt werden, sofern dieser nur die Miete nach der WAV übernimmt, oder es eine Aufforderung zur Senkung der KdU gibt. Heizkostennachforderungen sind laut dem Urteil ebenso zu übernehmen. |
verknüpfte Artikel: Urteil zur Berliner Wohnaufwendungen-Verordnung (KdU-Richtlinie)
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