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Anspruch auf Hilfen nach § 67 SGB XII nach vorheriger langjähriger Sicherheitsverwahrung

Das rechtskräftige Urteil des LSG Hessen zum Hilfeanspruch in Form des betreuten Wohnens ist nebenstehend abrufbar hinterlegt. Die Hilfeansätze im Land Hessen sind naturgemäß nicht voll vergleichbar mit den Berliner Rahmenbedingungen für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, eine grundsätzliche Orientierung für ähnlich gelagerte Fallkonstellationen ist jedoch durchaus zu unterstellen.

Das Urteil ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.

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pdf  Urteil LSG Hessen Hilfeanspruch (40.27 kB)

 

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