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MoPIP - Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Indikatoren-Projekt "MoPIP" / Ergebnisqualität in der stationären Pflege

 

Die Vertragspartner nach § 113 SGB XI haben 2015 gemeinsam einen Auftrag an ein Forscherteam der Uni Bremen um die beiden Professoren Görres und Rothgang vergeben, um 15 gesundheitsbezogene Indikatoren für Ergebnisqualität in der stationären Pflege modellhaft umzusetzen. Dabei handelt es sich um Indikatoren, die im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ von 2009 bis 2011 im Auftrag der beiden Bundesministerien für Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissenschaftlich entwickelt und praktisch erprobt wurden.

Zentrales Ziel der modellhaften Pilotierung war es, auf Basis dieser Indikatoren das Verfahren hinsichtlich Praktikabilität und Durchführbarkeit für eine regelhafte, bundesweite Einführung in allen stationären Pflegeeinrichtungen zu untersuchen und zu bewerten. Berücksichtigt wurden auch gesetzliche Anforderungen in Bezug auf eine Umstellung der Qualitätsberichterstattung. Konkret soll die Pilotierung aufzeigen,

  • welche Voraussetzungen in den Pflegeeinrichtungen zur Übernahme des neuen Systems vorhanden sein müssen,
  • welche Erkenntnisse sich für die Maßstäbe und Grundsätze ergeben,
  • wie eine Datenvalidierung/Plausibilitätskontrolle ausgestaltet werden kann,
  • ob im Rahmen der externen Qualitätsprüfung nach §114 ff SGB XI auch die Ergebnisse der Erhebungen der Indikatoren überprüft werden können,
  • ob auf der Grundlage der Ergebnisse aus einrichtungsinternen Erhebungen eine Bescheiderteilung nach § 115 Abs. 2 SGB XI möglich ist,
  • wie eine verbraucherfreundliche (verständliche, übersichtliche, vergleichbare) Darstellung der Ergebnisse ausgestaltet sein sollte.   

Der Gesamtverband informiert, dass zum Projekt nun der Abschlussbericht vom 28.2.2017 mit den Ergebnissen vorliegt. Diese Ergebnisse gehen in den Folgeauftrag nach § 113b Abs. 4 Nr. 1 und 2 zur Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege“ auf (vgl. u.a. SGB XI - Entwicklung der Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung für die ambulante und die stationäre Pflege (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI) ). Der Zuschlag für dieses Projekt ging an eine Bietergemeinschaft aus dem AQUA-Institut GmbH und dem Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Ergebnisse dieses Projekts sollen im Sommer 2018 vorgelegt werden und 2019 soll dann in der stationären Pflege ein indikatorengestütztes Verfahren der Qualitätsdarstellung und -prüfung die bisherigen Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungen ablösen.

Der Zusammenfassung des Abschlussberichtes ist u.a. zu entnehmen:

"Hinsichtlich des Indikatorensets haben sich [...] je nach Gegenstand vier Typen von Empfehlungen ergeben:
1) Beibehaltung des Konstrukts der Originalindikatoren, jedoch mit sprachlicher Anpassung,

2) Modifizierungen der Originalindikatoren durch Änderungen von Items für die Erhebung,

3) Entwicklung neuer Indikatoren.
[...]
Es wurde zudem für jeden Indikator geprüft, ob eine Risikoadjustierung mittels einer logistischen Regression möglich und sinnvoll ist (Empfehlungstyp 4).
[...]
Für einige Indikatoren werden Modifikationen vorgeschlagen, andere können unverändert übernommen werden. Für insgesamt sieben Indikatoren wird eine statistische Risikoadjustierung empfohlen.
[...]
Für die Plausibilitätsprüfung durch externe Gutachterwurde ein zeitlicher Rahmen von durchschnittlich 73 Minuten pro Gutachter und Bewohner benötigt. Die Mitarbeiter des MDS und MDK schätzen, dass in späteren Plausibilitätsprüfungen mit Vor- und Nachbereitungen an einem Arbeitstag 5 Bewohner überprüft werden können. Der notwendige Stichprobenumfang für die jeweilige Pflegeeinrichtung ist noch zu bestimmen.
[...]
Für Einrichtungen mit vollständig papierbasierter Pflegedokumentation ist mit dem höchsten Aufwand zu rechnen. Für die Eingabe der Daten sind im Durchschnitt pro Bewohner 10 bis 15 Minuten zu veranschlagen, je nachdem in welcher Form das Erhebungsinstrumentarium abschließend umzusetzen ist. In Einrichtungen mit vollständig edv-basierter Pflegedokumentation kann mit dem geringsten Aufwand gerechnet werden."

 

 

Verknüpfte Artikel:

SGB XI - Entwicklung der Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung für die ambulante und die stationäre Pflege (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI) (3/2017)

SGB XI - Vergabeverfahren § 113c SGB XI Personalbemessung und §114 Qualitätsprüfungen (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI) (10/2016)

 

MoPIP - Kurzer Projektstand der Teilnehmer der Testphase (2/2016)

Ergebnisqualität stationär - Projektbeschreibung und -planung zur modellhaften Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege der Vertragspartner nach § 113 SGB XI (8/2015)

 

Downloads:

pdf 17 0400 MoPIP Anlagen 27 bis 29 (501 KB)

pdf 17 0400 MoPIP Anlagenband zum Forschungsprojekt MoPIP (5.70 MB)

pdf 17 0400 MoPIP Ergänzt Abschlussbericht MoPIP Universität Bremen 20 03 2017 (3.40 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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