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HHVG - Sachstand und Stellungnahme zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Nachrichtlich Hinweis auf Ärzte Zeitung, 28.09.2016: Heil- und Hilfsmittel Branche hadert noch mit neuem Gesetz: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/medizintechnik/article/920140/heil-hilfsmittel-branche-hadert-noch-neuem-gesetz.html?cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20160928-_-Gesundheitswirtschaft

 

Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum Referentenentwurf eines Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – (HHVG) (s. nebenstehend verlinkten Artikel) hat der Paritätische Gesamtverband zusammen mit den anderen Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Stellungnahme erarbeitet (s. Download).

Das HHVG soll u.a. folgende Neuregelungen bringen:

  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Außerdem soll zukünftig das Hilfsmittelverzeichnis laufend aktualisiert werden.
  • Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sollen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen bei Vergabeentscheidung berücksichtigt werden.
  • Versicherte sollen zukünftig immer eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln haben.
  • Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden.
  • Leistungserbringer werden verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben.
  • Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Die Krankenkassen sollen u.a. über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.
  • Die Krankenkassen müssen mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abschließen.
  • Die nach der Patientenbeteiligungsverordnung nach § 140 g anerkannten Organisationen sollen für den Aufwand zur Koordinierung ihrer Beteiligungsrechte einen Betrag in Höhe von jährlich 50 Euro für jede neu für ein Gremium benannte sachkundige Person erhalten.

Der Regierungsentwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf  noch einige Änderungen erfahren, so dass die BAGFW ihre Stellungnahme anpassen wird. Die Anhörung der Verbände ist für den 30. November 2016 vorgesehen.

Das Gesetz soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.

 

Verknüpfte Artikel:

HHVG - Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG)

HHVG - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG)

Downloads:

pdf Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil und Hilfsmittelversorgung (104 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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