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HHVG - Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen. Im Detail sind einige Änderungen wie z. B. zum Präqualifizierungsverfahren erkennbar. Die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung für die Heilmittel wurde nun auf die Jahre 2017 bis 2019 begrenzt. Die Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung (Blanko-Verordnungen) werden auf die Bundesländer beschränkt und die Kassen haben gemeinsam und einheitlich über die Durchführung zu entscheiden.

Die BAGFW Stellungnahme zum bisherigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) ist nebenstehend ebenfalls als Download hinterlegt wird mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf angepasst.

Nachrichtlich aus der Ärztezeitung vom 01.09.2016:

Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) kann Erleichterungen gerade auch für chronisch kranke Patienten bringen. Jahrelang hat die Selbstverwaltung bei der Aktualisierung der Hilfsmittelverzeichnisse keine Eile gehabt. In Teilbereichen wie der Inkontinenzversorgung ist der Sparwettbewerb der Kassen zulasten der Patienten gegangen: Viele mussten teils kräftig aus der eigenen Tasche aufzahlen, um funktionsfähige Hilfsmittel zu erhalten. Die Wildwest-Kultur bei Ausschreibungen der Kassen soll eingedämmt, die Information der Versicherten verbessert werden. Vorgenommen hat sich die Koalition auch, flächendeckend Modellvorhaben zur Blankoverordnung von Heilmitteln, insbesondere bei der Physiotherapie, aufzulegen. Damit gerät die Delegation ärztlicher Leistungen wieder in den Fokus. Verbände sind bereits zum Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium angehört worden, im Spätsommer soll dann der Kabinettsbeschluss folgen.

  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Die Aktualisierung soll auch künftig gewährleistet sein
  • Bei Ausschreibungen sollen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte ausschlaggebend sein. 
  • Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Stichprobenprüfungen kontrollieren.
  • Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden.
  • Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet.
  • Die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer können in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate abschließen. 
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten "Blankoverordnung" von Heilmitteln abzuschließen.

 Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Ärzte Zeitung, 11.08.2016: Hilfsmittel Verbindliche Qualitätsstandards! : http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/917017/hilfsmittel-verbindliche-qualitaetsstandards.html?sh=1&h=-1934287408

Ärzte Zeitung, 08.04.2016: Hilfsmittel "Windel-Gesetz" als Motor für bessere Versorgung? Ein "Hilfsmittel-Gesetz" soll helfen, die teils desaströsen Zustände bei der Versorgung von Inkontinenz-Patienten abzustellen. Ob dadurch tatsächlich der Preis- durch einen Qualitätswettbewerb ersetzt wird, ist offen. http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/908731/hilfsmittel-bringt-windel-gesetz-bessere-versorgung.html?sh=2&h=-1091500240

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

HHVG - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG)

Downloads:

pdf 160831 HHVG Kabinett (376 KB)

pdf 2016 07 13 Heil und Hilfsmittelversorgung (159 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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