Die Bundesregierung möchte die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Ziel des Gesetzentwurfs ist deshalb, in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu verwirklichen, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgen und begleiten zu können. Die Hospiz- und Palliativversorgung soll hierzu durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gestärkt werden. Der Entwurf setzt Anreize zum weiteren Auf- und Ausbau der Versorgung und fördert die Kooperation und Vernetzung in den relevanten Versorgungsbereichen. Zudem soll er für eine bessere Information der Versicherten über entsprechende Angebote sorgen, damit diese ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt verbringen können. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt mit Datum 29.05.2015 dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen. Er kritisiert, dass der Entwurf den besonderen Belangen von Kindern, denen es in stationären Kinderhospizen nachzukommen gilt, nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Hier seien eigenständige Rahmenvereinbarungen erforderlich. Zudem sollten ambulante Hospizdienste mit einer Spezialisierung auf besondere Zielgruppen- wie zum Beispiel Menschen mit Demenz- von den Krankenkassen einen Zuschlag auf die hierdurch entstehenden heiteren Kosten erhalten. Der Ausschuss setzt sich zudem für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards zur hospizlich-palliativen Versorgung ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Die Gesundheitspolitiker möchten die Bundesregierung zudem auffordern, die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Versorgungslandschaft drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Auf dieser Basis sei dann die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen zu prüfen. Die Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik und für Familie und Senioren erheben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen. Sowohl der Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch die Empfehlung des Gesundheitsausschusses an den Bundesrat stehen Ihnen nebenstehend als Download zur Verfügung.
|
Verknüpfte Artikel: Downloads: pdf 15-0501 Gesetzentwurf 0195-15 - 195-15 (1.52 MB) pdf 15-0529 Empfehlungen der Ausschüsse zum GE 0195-1-15=934.BR-12.06.15.doc - 195-1-15 (186 KB) Downloads für Mitglieder:
|