Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat am 19.12.2023 mit ausgewählten Verbänden in einem Fachgespräch Überlegungen zu einem Pflegekompetenzgesetz erörtert. Der Paritätische war für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten. Die Eckpunkte für das Gesetz, die vor dem Gespräch nicht bekannt waren, wurden im Anschluss veröffentlicht. In den nächsten Wochen soll aus den vorläufigen Eckpunkten ein Gesetzesentwurf entstehen.
Überblick der vorläufigen Eckpunkte:
- Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
- In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
- Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
- Die Schaffung eines für Deutschland neuen Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.
- Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen.
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PUEG - Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG) verabschiedet (Bundestag und Bundesrat Stand 16.06.23)
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23 1219 bmg Kurzpapier vorläufige Eckpunkte PflegekompetenzG
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23 1219 Moll PM 10 Pflegekompetenzgesetz
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