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GVWG Tariftreue - Hinweise zur Datenübermittlung tarifgebundener Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3e SGB XI im DCS-Portal (8/2023)

Nach § 72 Abs. 3e SGB XI müssen tarif- und AVR-gebundene Pflegeeinrichtungen jährlich bis zum 31. August Angaben zu dem Tarifvertrag bzw. den AVR machen, an den sie gebunden sind sowie zu der Entlohnung, die sich daraus ergibt, sofern diese zur Berechnung des RüE und der maßgeblichen pflegespezifischen Zuschläge erforderlich ist. Dieses Jahr wurde die Frist bis zum 08.09.2023 verlängert. Nebenstehend sind Hinweis, Ausfüllhinweise und Hilfetools hinterlegt.

 

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  pdf 23 0800 GVWG Tariftreue Hinweise § 72 Abs 3e SGB XI (149 KB)

 

pdf Anwender Tarif (149 KB) pdf 23 0727 PPP GKV ergaenzt (1.42 MB) spreadsheet 23 (19 KB)

 

spreadsheet 0714 Excel Hilfetool 3e Meldung Hilfspersonal (19 KB)

 

spreadsheet 23 0714 Excel Hilfetool 3e Meldung Fachkräfte (20 KB)

 

spreadsheet 23 0714 Excel Hilfetool 3e Meldung Assistenzkräfte (19 KB)

 

pdf 23 0714 Ausfüllhilfe zur Erhebung nach §72 Abs 3e SGB XI Formularseite3 (68 KB)

 

 

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