Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen. Hierzu gehören insbesondere:
Darüber hinaus ist die jeweils aktuelle durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrages bzw. der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Rahmen der Meldung zu übermitteln, sofern diese nicht bereits vorliegt. Die diesjährige Erhebung erfolgt vom 01.08.2023 bis 31.08.2023. Innerhalb dieses Zeitraumes sind Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, verpflichtet, die erforderliche Meldung gem. §72 Abs. 3e SGB XI abzugeben. Die Erhebung erfolgt weiterhin über DatenClearingsStelle(DCS) Pflege unter www.dcs-pflege.de
Weitere Informationen und Dokumente zur Erhebung nach § 72 Abs. 3e SGB XI finden sie unter: Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege - GKV-Spitzenverband
Die ergänzten Unterlagen zur Erhebung der Tarifinformationen gem. § 72 Abs.3e SGB XI sind im Download hinterlegt. |
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 2023 07 27 Information zur Erhebung nach §72 Abs 3e SGB XI (1.42 MB) |