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PpSG § 8 Abs. 6 SGB XI - Aktualisierung der FAQs zum Pflegestellenförderprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI (31.08.2021)

Am 31.08.21 informiert der GKV über die mit dem BMG abgestimmten aktualisierten FAQs zum Stellenprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen gegenüber der bisherigen Version aus dem Jahr 2019 (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) steht ergänzend ein Dokument im Änderungsmodus zur Verfügung. Die Anpassung beinhaltet diverse redaktionelle Änderungen. In Ziffer 20 und weiteren Ziffern wird eine Doppelfinanzierung der Zuschläge aus § 8 Absatz 6 SGB XI und den Vergütungszuschlägen nach § 84 Abs. 9 i. V. m. § 85 Abs. 9 SGB XI ausgeschlossen. In der Hauptsache sind die Fragen Nr. 50 und 51 neu hinzugekommen.

 

Verknüpfte Artikel:

PpSG § 8 Abs. 6 SGB XI - Pflegestellenförderprogramm: Anpassung der Änderungsmeldung nach § 8 Abs. 6 SGB XI (Stand 13.05.2021)

PpSG/§ 8 Abs. 6 SGB XI - GKV Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI (Anpassung zusätzliche PFK aufgrund GPVG)

PpSG/§ 8 Abs. 6 SGB XI - Entwurf Festlegungen § 8 Abs. 6 SGB XI (Anpassung zusätzliche PFK aufgrund GPVG)

 

PpSG § 8 Abs. 6 SGB XI - Pflegestellenförderprogramm (Spahn-Stellen) Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI

Downloads für Mitglieder:

21 0831 FAQs zu § 8 Absatz 6 SGB XI

document 21 0831 FAQs zu § 8 Absatz 6 SGB XI ÄM (204 KB)

 

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